weil-kinder-mehr-zeit-brauchen

2019

Unsere Gründe

Das Personal in Kitas leisten enorm viel und trägt zur Integration, Bildung und Förderung von Kindern im Vorschulalter bei. Trotzdem fehlt es ihm an der nötigen Anerkennung, und die Arbeitsbedingungen stehen nicht im Verhältnis zu den stets ansteigenden Anforderungen.

Es gibt in der Deutschschweiz keinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), und in Einrichtungen mit privater Trägerschaft gelten an vielen Orten nur die minimalen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, welches seinerzeit für die Arbeit in Industriebetrieben entwickelt wurde. In den Zulassungsbestimmungen für Betreuungseinrichtungen des Kantons Zürich gibt es zwar Vorgaben zum Personalbedarf und zur Ausbildung des Personals, aber keine Vorgaben zu den Arbeits- und Anstellungsbedingungen des Personals. Auch in der neuen Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TAK), die zurzeit in der Vernehmlassung ist, findet sich nichts dazu. Die fehlenden Regelungen sind mit ein Grund für den unglaublich hohen Anteil an Unausgebildeten (einschliesslich Praktikant*innen), die in Kindertagesstätten arbeiten: Über 40% des Personals hat keine einschlägige Ausbildung. Der Kanton erlaubt damit auch bei öffentlich subventionierten Betrieben Lohndumping und Lohndruck durch «Billigkräfte». Das ist auch ein Grund für die hohe Personalfluktuation bei den Kitas.

Kindertagesstätten berechnen momentan ihren Betreuungsschlüssel in der Regel anhand der Empfehlungen von kibesuisse (Dachverband Kinderbetreuung Schweiz). Diese Empfehlungen enthalten nur minimale Vorgaben zum Verhältnis von Fachkräften und Kindern und entsprechen nicht den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Fachkraft-Kind-Relation müsste dementsprechend angepasst werden. Der Kanton Zürich bewegt sich momentan jedoch in die Gegenrichtung und hat vor Kurzem sogar noch das Maximum der Gruppengrössen hochgesetzt.

Daher fordern wir einen GAV, bessere Arbeitsbedingungen in Kitas und häufigere Qualitätskontrollen.

Damit soll sichergestellt werden, dass

· genügend gut ausgebildetes und fair entlöhntes Fachpersonal zur Verfügung steht,

· die Kinder gut betreut und altersgerecht gefördert werden,

· die Kontinuität beim Personal grösser wird, so dass die Kinder stabile Beziehungen aufbauen können,

· der Anteil an pädagogisch ausgebildetem Personal steigt und die Fluktuation sinkt.

Für Kinderbetreuung mit Qualität – mit dem Personal für die Kinder!

Wir fordern

· einen GAV oder allgemein gültigen, sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Arbeitsvertrag, der faire Entlöhnung, Lohntransparenz, Lohngleichheit und nachhaltige Weiterbildungsmöglichkeiten vorsieht;

· bessere Arbeitsbedingungen in Kitas, u.a. sinnvolle Betreuungsschlüssel und eine nachhaltige Professionalität in der Kinderbetreuung. Die Ausbeutung von minderjährigen Arbeitskräften (Praktikant*Innen) muss ein Ende haben;

· jährliche vollumfängliche Qualitätskontrollen für eine nachhaltige und professionelle Arbeit, welche die Unternehmensgestaltung und deren Akteure (Strategie, Struktur, Prozesse und Kultur) beleuchtet.

  • Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Kantons Zürich auf, für eine ausreichende und faire Regelung der Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung zu sorgen. Die neue Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten soll ergänzt werden mit Regelungen zu den Arbeitsbedingungen des Personals. Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung einer Kita muss gehören, dass es einen GAV oder einen allgemeingültigen Arbeitsvertrag gibt. Dieser Arbeitsvertrag muss u.a. Regelungen zur Vor- und Nachbereitungszeit und den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Regelungen zu den Betreuungsschlüsseln enthalten. Die Einhaltung der Voraussetzungen muss jährlich überprüft werden.
    Die unterzeichnenden Personen sind im Kanton Zürich in den Kindertagesstätten und ihren Trägerschaften tätig oder Eltern betreuter Kinder.
    Diese Petition kann von allen Personen unterzeichnet werden, unabhängig vom Alter, Wohnort oder Aufenthaltsstatus. Unterschriften werden bis am 16.6.2019 gesammelt.
    Die Petition wird der Bildungsdirektion des Kantons Zürich übergeben. Die Informationen, wann und in welcher Form dies stattfinden wird, werden auf www.trotzphase.ch bekanntgegeben.
    Wir nehmen den Schutz deiner persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzhinweise: https://vpod.ch/datenschutzhinweise

    • Es gelten die Datenschutzhinweise des VPOD.

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