2019
Wir fordern
· einen GAV oder allgemein gültigen, sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Arbeitsvertrag, der faire Entlöhnung, Lohntransparenz, Lohngleichheit und nachhaltige Weiterbildungsmöglichkeiten vorsieht;
· bessere Arbeitsbedingungen in Kitas, u.a. sinnvolle Betreuungsschlüssel und eine nachhaltige Professionalität in der Kinderbetreuung. Die Ausbeutung von minderjährigen Arbeitskräften (Praktikant*Innen) muss ein Ende haben;
· jährliche vollumfängliche Qualitätskontrollen für eine nachhaltige und professionelle Arbeit, welche die Unternehmensgestaltung und deren Akteure (Strategie, Struktur, Prozesse und Kultur) beleuchtet.
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Das Personal in Kitas leisten enorm viel und trägt zur Integration, Bildung und Förderung von Kindern im Vorschulalter bei. Trotzdem fehlt es ihm an der nötigen Anerkennung, und die Arbeitsbedingungen stehen nicht im Verhältnis zu den stets ansteigenden Anforderungen.
Es gibt in der Deutschschweiz keinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), und in Einrichtungen mit privater Trägerschaft gelten an vielen Orten nur die minimalen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, welches seinerzeit für die Arbeit in Industriebetrieben entwickelt wurde. In den Zulassungsbestimmungen für Betreuungseinrichtungen des Kantons Zürich gibt es zwar Vorgaben zum Personalbedarf und zur Ausbildung des Personals, aber keine Vorgaben zu den Arbeits- und Anstellungsbedingungen des Personals. Auch in der neuen Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten (V TAK), die zurzeit in der Vernehmlassung ist, findet sich nichts dazu. Die fehlenden Regelungen sind mit ein Grund für den unglaublich hohen Anteil an Unausgebildeten (einschliesslich Praktikant*innen), die in Kindertagesstätten arbeiten: Über 40% des Personals hat keine einschlägige Ausbildung. Der Kanton erlaubt damit auch bei öffentlich subventionierten Betrieben Lohndumping und Lohndruck durch «Billigkräfte». Das ist auch ein Grund für die hohe Personalfluktuation bei den Kitas.
Kindertagesstätten berechnen momentan ihren Betreuungsschlüssel in der Regel anhand der Empfehlungen von kibesuisse (Dachverband Kinderbetreuung Schweiz). Diese Empfehlungen enthalten nur minimale Vorgaben zum Verhältnis von Fachkräften und Kindern und entsprechen nicht den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Fachkraft-Kind-Relation müsste dementsprechend angepasst werden. Der Kanton Zürich bewegt sich momentan jedoch in die Gegenrichtung und hat vor Kurzem sogar noch das Maximum der Gruppengrössen hochgesetzt.
Daher fordern wir einen GAV, bessere Arbeitsbedingungen in Kitas und häufigere Qualitätskontrollen.
Damit soll sichergestellt werden, dass
· genügend gut ausgebildetes und fair entlöhntes Fachpersonal zur Verfügung steht,
· die Kinder gut betreut und altersgerecht gefördert werden,
· die Kontinuität beim Personal grösser wird, so dass die Kinder stabile Beziehungen aufbauen können,
· der Anteil an pädagogisch ausgebildetem Personal steigt und die Fluktuation sinkt.